• Psychologische und psychotherapeutische Beratung und Behandlung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
  • Beratung von Eltern nach Paragraph 95 Abs. 1a - AussStrG.
  • ( Verpflichtende Beratung für Eltern vor einer einvernehmlichen Scheidung )

  • Famlien-, Eltern- und Erziehungsberatung nach Paragraph 107 Abs.3 Z1 AussStrG.